Balkonkraftwerk anmelden: So tragen Sie es Schritt für Schritt im Marktstammdatenregister ein (2026)

Balkonkraftwerk anmelden: Frist, benötigte Daten, Speicher und Zähler. Die Eintragung im Marktstammdatenregister in 7 Schritten, Stand 19. Oktober 2026.

Illustration zu Balkonkraftwerk anmelden: eine Checkliste, in den Farben von Steckersolar Check

Balkonkraftwerk anmelden heißt heute: ein Eintrag im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, kostenlos, online und innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme. Eine Meldung beim Netzbetreiber ist seit Mai 2024 nicht mehr nötig. In diesem Ratgeber gehen wir die Anmeldung in sieben Schritten durch und sagen, welche Daten Sie bereitlegen sollten, was mit Speicher gilt und was nach der Anmeldung passiert.

Wir haben die Schritte am 19. Oktober 2026 in der Registrierungshilfe für Balkonkraftwerke (Stand 1. April 2024) und den FAQ des Marktstammdatenregisters, auf der Seite der Bundesnetzagentur zu Balkon-Solaranlagen sowie bei der Verbraucherzentrale (Stand 23. Juli 2026 und 6. März 2026) gelesen. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Die Bildschirme im Register können sich ändern; maßgeblich sind die Hinweise dort.

Balkonkraftwerk anmelden: das Wichtigste auf einen Blick

Frage Antwort (Stand 19.10.2026)
Wo anmelden? Nur im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur
Netzbetreiber informieren? Nein, seit 16. Mai 2024 nicht mehr; das Register informiert ihn automatisch
Frist 1 Monat nach Inbetriebnahme; vorher ist auch möglich
Kosten keine
Grenzen höchstens 2.000 W Modulleistung und 800 W Wechselrichterleistung
Speicher wird zusammen mit dem Balkonkraftwerk eingetragen
Ergebnis Registrierungsbestätigung mit MaStR-Nummer
Ohne Anmeldung Bußgeld möglich (§ 95 EnWG)

Schritt 1: Prüfen, ob Ihr Gerät als Balkonkraftwerk gilt

Ihr Gerät gilt als Balkonkraftwerk, wenn die Module zusammen höchstens 2.000 W leisten und der Wechselrichter höchstens 800 W abgibt. Das schreibt die Bundesnetzagentur. Maßgeblich ist jeweils die höchste wählbare Leistung, auch wenn Sie eine niedrigere eingestellt haben. Alle Module hinter demselben Stromanschluss zählen zusammen.

Die vereinfachten Regeln gelten laut Bundesnetzagentur für Anlagen, die seit dem 16. Mai 2024 erstmals in Betrieb gehen und deren Strom der Netzbetreiber unentgeltlich abnimmt. Speist Ihr Speicher mit Elektriker mehr als 800 W ein, etwa eine Anker Solarbank 4 mit 2.500 W oder ein EcoFlow STREAM 5000 mit 3.000 W, ist es kein Balkonkraftwerk mehr. Dann kümmert sich die Elektrofachkraft um den Antrag beim Netzbetreiber. Welche weiteren Regeln für Stecker und Module gelten, steht in Balkonkraftwerk: Was ist erlaubt?.

Schritt 2: Die Daten für die Anmeldung bereitlegen

Halten Sie vor dem Start diese Angaben bereit. Die meisten stehen in der Bedienungsanleitung oder auf dem Typenschild:

  • Leistung aller Module zusammen in Watt, etwa 2 x 450 W = 900 W
  • Leistung des Wechselrichters in Watt, bei aktuellen Geräten meist 800 W
  • Datum der Inbetriebnahme: der Tag, an dem das Gerät zum ersten Mal Strom ins Hausnetz eingespeist hat
  • Zählernummer: steht auf Ihrer Stromrechnung und auf dem Zähler; sie wird laut MaStR nicht veröffentlicht
  • Daten zum Speicher, falls vorhanden: Kapazität und Leistung aus dem Datenblatt
  • Ihre E-Mail-Adresse, Name und Anschrift

Schritt 3: Ein Benutzerkonto im Marktstammdatenregister anlegen

Öffnen Sie marktstammdatenregister.de und legen Sie ein Benutzerkonto an. Sie geben Ihre persönlichen Daten ein und erhalten eine E-Mail. Mit dem Klick auf den Bestätigungslink ist das Konto aktiv. Ein Assistent führt Sie danach durch die Formulare; zu jedem Feld gibt es Infotexte.

Schritt 4: Sich als Anlagenbetreiber registrieren

Bevor Sie das Gerät eintragen, registrieren Sie sich als Anlagenbetreiber. Das machen Sie nur einmal. Laut Verbraucherzentrale bestätigen Sie dabei Name und Anschrift des Betreibers. Steht das Balkonkraftwerk an Ihrer eigenen Adresse, übernehmen Sie diese im nächsten Schritt einfach als Standort.

Schritt 5: Das Balkonkraftwerk eintragen

Jetzt tragen Sie die Anlage selbst ein. Laut Registrierungshilfe des Marktstammdatenregisters fragt der Assistent diese Punkte ab:

  1. Standort: Ist er gleich Ihrer Anschrift, übernehmen Sie die Daten direkt.
  2. Anzeige-Name: vorbelegt mit „Balkonkraftwerk”; Sie können ihn ändern.
  3. Gesamtleistung der Module in Watt.
  4. Wechselrichterleistung in Watt.
  5. Datum der Inbetriebnahme.
  6. Zählernummer.

Das Register lässt bei Balkonkraftwerken laut Registrierungshilfe höchstens 2.000 W Modulleistung und 800 W Wechselrichterleistung zu. Liegt Ihr Gerät darüber, passt der vereinfachte Weg nicht (siehe Schritt 1).

Schritt 6: Den Speicher mit eintragen

Haben Sie einen Batteriespeicher, beantworten Sie die Frage nach einem Stromspeicher mit „ja”. Dann öffnen sich weitere Felder für die technischen Daten. Laut den FAQ des Marktstammdatenregisters registrieren Sie Speicher und Balkonkraftwerk gemeinsam.

Bei Geräten wie der Anker Solarbank 3 Pro oder dem EcoFlow STREAM Ultra steckt der Speicher im selben Gehäuse wie der Wechselrichter; Sie tragen ihn trotzdem als Speicher ein. Die Verbraucherzentrale schreibt in ihren FAQ zu Steckersolar, dass für Speicher dieselben Regeln gelten wie für andere Batteriespeicher, und nennt dabei auch eine Anmeldung beim Netzbetreiber. Das passt nicht ganz zur Regel für das Balkonkraftwerk selbst. Fragen Sie bei einem Speicher im Zweifel kurz bei Ihrem Netzbetreiber nach. Manche Hersteller, etwa Anker für die Solarbank 4, nennen zusätzlich ein vereinfachtes Formular beim Netzbetreiber.

Schritt 7: Die Bestätigung speichern und die MaStR-Nummer notieren

Nach dem Absenden können Sie jederzeit eine Registrierungsbestätigung ansehen und herunterladen. Darin stehen die MaStR-Nummern Ihrer Einheiten: drei Buchstaben und zwölf Ziffern, bei einer Stromerzeugungseinheit beginnend mit „SEE”. Speichern Sie die Bestätigung; Sie brauchen die Nummer, wenn Sie später etwas ändern.

Was nach der Anmeldung passiert: Netzbetreiber und Stromzähler

Der Netzbetreiber erfährt Standort und Daten automatisch aus dem Register. Ist Ihr Zähler nicht geeignet, tauscht er ihn laut Bundesnetzagentur „unverzüglich” gegen einen Zweirichtungszähler oder ein intelligentes Messsystem, ohne dass Sie das beauftragen müssen. Laut Verbraucherzentrale dürfen Ihnen dafür keine Kosten berechnet werden.

Sie müssen auf den Tausch nicht warten. Bis dahin dürfen Sie das Balkonkraftwerk betreiben, auch wenn ein alter Ferraris-Zähler rückwärts läuft. Die Bundesnetzagentur spricht von einer Duldung für Wochen oder einige Monate, „aber nicht von Jahren”.

Was Sie bei Änderungen, Verkauf und Abbau melden müssen

  • Änderungen: Neue Daten tragen Sie laut MaStR-FAQ innerhalb eines Monats ein. Kommen am selben Standort Module dazu, legen Sie dafür eine eigene Einheit an.
  • Umzug: Laut MaStR-FAQ ändern Sie die Standortdaten; das ursprüngliche Inbetriebnahmedatum bleibt.
  • Verkauf: Der neue Besitzer darf das Gerät nicht neu registrieren. Stattdessen wird ein Betreiberwechsel innerhalb eines Monats eingetragen. Dem Netzbetreiber müssen Sie das bei Balkonkraftwerken nicht melden.
  • Abbau: Bauen Sie die Module endgültig ab, melden Sie die Stilllegung im Register. Auch hier ist der Netzbetreiber bei Balkonkraftwerken ausgenommen.
  • Zweite Anlage: Beide Anlagen müssen laut MaStR-FAQ registriert werden. Beachten Sie aber die gemeinsame Grenze von 2.000 W Modulleistung und 800 W Wechselrichterleistung je Stromanschluss.

Die Hotline der Bundesnetzagentur (0228 14-3333) hilft laut FAQ etwa bei verlorenen Registrierungsunterlagen, nimmt aber keine vollständige Registrierung für Sie vor.

Zusammenfassung: Balkonkraftwerk anmelden in 7 Schritten

  1. Prüfen: höchstens 2.000 W Module und 800 W Wechselrichter.
  2. Daten bereitlegen: Leistung, Datum, Zählernummer, Speicher.
  3. Benutzerkonto auf marktstammdatenregister.de anlegen.
  4. Als Anlagenbetreiber registrieren.
  5. Balkonkraftwerk eintragen.
  6. Speicher mit eintragen.
  7. Bestätigung speichern, MaStR-Nummer notieren.

Das Ganze ist kostenlos und muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erledigt sein. Wenn Sie noch keinen Speicher haben, finden Sie die Modelle im Vergleich in unserer Bestenliste Balkonkraftwerk mit Speicher.

Häufige Fragen zu Anmeldung von Balkonkraftwerken

Wo muss ich mein Balkonkraftwerk anmelden?

Nur im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Seit dem 16. Mai 2024 entfällt laut Bundesnetzagentur die Meldung beim Netzbetreiber für steckerfertige Solaranlagen. Der Netzbetreiber erhält Ihre Daten automatisch aus dem Register.

Bis wann muss ich das Balkonkraftwerk anmelden?

Innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme. Als Inbetriebnahme gilt laut Marktstammdatenregister der Moment, in dem das Gerät zum ersten Mal Strom ins Hausnetz einspeist, meist also wenn es montiert ist und der Stecker zum ersten Mal steckt. Sie dürfen es auch schon vorher eintragen.

Kostet die Anmeldung eines Balkonkraftwerks etwas?

Nein. Die Registrierung im Marktstammdatenregister ist laut Bundesnetzagentur gebührenfrei. Kosten entstehen nur, wenn Sie einen Dienstleister mit der Eintragung beauftragen.

Muss ich den Speicher meines Balkonkraftwerks auch anmelden?

Ja. Den Batteriespeicher tragen Sie laut Marktstammdatenregister zusammen mit dem Balkonkraftwerk ein: Bei der Frage nach einem Stromspeicher wählen Sie „ja“ und füllen die zusätzlichen Felder aus.

Was passiert, wenn ich mein Balkonkraftwerk nicht anmelde?

Es droht ein Bußgeld. Die Verbraucherzentrale nennt dafür § 95 des Energiewirtschaftsgesetzes. Die Pflicht gilt laut Verbraucherzentrale auch für Anlagen ohne Einspeisevergütung.

Wer tauscht den Stromzähler nach der Anmeldung?

Der Netzbetreiber, und zwar ohne gesonderten Auftrag von Ihnen. Laut Verbraucherzentrale dürfen Ihnen dafür keine Kosten berechnet werden. Bis zum Tausch dürfen Sie das Balkonkraftwerk betreiben, auch wenn der alte Zähler rückwärts läuft.